Letze Verfügungen

Die Vorsorgevollmacht

Für den Fall einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit kann eine von Ihnen gewählte Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Diese Vollmacht sollte schriftlich und mit Angabe der persönlichen Daten des oder der Bevollmächtigten versehen sein.

BMJV Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung BMJ

Jeder Mensch wünscht sich ein langes Leben in guter Gesundheit. Leider ist das nicht allen vergönnt, und Krankheiten oder Unfälle können unvorhersehbare Folgen haben. Für den Fall, dass man aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch versorgt werden muss und seinen Willen nicht mehr wirksam äußern kann, ist eine Patientenverfügung vorgesehen.

Sie ist eine vorsorgliche Verfügung, in der festgehalten wird, welche medizinische Behandlung ein Patient wünscht bzw. welche er nicht mehr wünscht. Das betrifft im Besonderen eine lebenserhaltende und lebensverlängernde medizinische Behandlung. Durch eine Patientenverfügung kann eine solche Behandlung eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. In dem Fall, dass keine Patientenverfügung vorhanden ist, werden bestimmte Maßnahmen automatisch von den Ärzten veranlasst.

Es sollte gründlich überlegt sein, ob man lebenserhaltende Maßnahmen in einem Krankheitsfall ausschließen möchte. Falls Sie sich dafür entschließen, sollte Ihre Familie oder eine Person Ihres Vertrauens über Ihre Patientenverfügung informiert sein.
Sie können eine Patientenverfügung formlos verfassen. Es ist am besten, wenn Sie sie regelmäßig neu unterschrieben und mit neuem Datum versehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Download Infobroschüre - BMJ Patientenverfügung

Organspendeausweis

In vielen Fällen hilft eine Organspende, zu überleben. Für Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, oder Menschen nach einem schweren Unfall, bei dem ein Organ verletzt wurde, ist eine Organspende lebensrettend. Nicht jeder Mensch möchte nach dem Tod Organe spenden. Es ist jedem selbst überlassen. Wer sich dafür entscheidet, muss unbedingt einen Organspendeausweis mit sich führen. Der Ausweis macht erkenntlich, dass Sie einverstanden sind, wenn Ihnen nach einem unvorhersehbaren Ereignis, etwa nach einem tödlichen Unfall, ein Organ entnommen wird.

Mehr Informationen finden Sie unter www.akos.de

Verfügung Feuerbestattung

Formular Verfügung Feuerbestattung
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